BFSG: Muss deine Website barrierefrei sein? (Stand 2026)

Das BFSG gilt seit Juni 2025. Betrifft es deine Website auch 2026? Was droht, was es kostet, was du tun musst. Ehrlich, ohne Panikmache, mit Selbst-Check.

Klartext
BFSG: Muss deine Website barrierefrei sein? (Stand 2026)

Seit Juni 2025 ist Barrierefreiheit für viele Websites Pflicht, und das Netz ist voll mit Panikmache und teuren Angstmach-Angeboten. Hier kriegst du das Gegenteil: in Klartext, ehrlich, mit der einen Frage, die wirklich zählt: Betrifft es dich überhaupt?

Peter Kowalewski Anlagenmechaniker SHK & Webentwickler 8 Min. Lesezeit

Wahrscheinlich hast du in den letzten Wochen eine E-Mail bekommen. Oder einen Anruf. „Ihre Website ist seit dem neuen Gesetz nicht mehr rechtssicher. Wir machen das für 1.900 Euro.‘ Dahinter steckt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, kurz BFSG. Und ja, es ist echt. Aber bevor du irgendjemandem Geld gibst, lass uns die zwei Fragen klären, die dir keiner dieser Anrufer ehrlich beantwortet: Betrifft es dich überhaupt? Und wenn ja: Was musst du wirklich tun?

Ich bin kein Anwalt, und das hier ist keine Rechtsberatung. Ich bin jemand, der Websites baut und analysiert. Und einer, der es leid ist, wie hier gerade mit Angst Geschäfte gemacht werden. Also: nüchtern, mit echten Quellen, ohne dich zu etwas zu drängen.

Aktualisiert am 23. August 2026: Abschnitt zu den Kosten ergänzt.

Was ist das BFSG – in einem Satz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt eine EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verlangt, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung nutzbar sind, und dazu zählen ausdrücklich auch Websites und Online-Shops, über die du an Endkunden verkaufst. In Kraft ist es seit dem 28. Juni 2025.

Betrifft das BFSG deine Website?

Das ist die Frage, auf die es ankommt. Und genau die wird im Marketing-Lärm gern übersprungen, weil „betrifft dich vielleicht gar nicht‘ sich schlecht verkauft. Drei Punkte entscheiden:

1. Verkaufst du online an Endverbraucher (B2C)? Das Gesetz greift bei elektronischen Dienstleistungen für Verbraucher. Typisch: ein Online-Shop, eine verbindliche Online-Terminbuchung, ein Kundenkonto. Reine B2B-Angebote (du verkaufst nur an Firmen) und reine Info-/Visitenkarten-Seiten ohne solche Funktionen sind grundsätzlich nicht erfasst.

2. Bist du ein Kleinstunternehmen und bietest „nur‘ eine Dienstleistung an? Hier kommt die Ausnahme, die fast keiner erwähnt:

Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Wer weniger als 10 Beschäftigte hat und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz (oder Bilanzsumme), muss seine Dienstleistungs-Website nicht barrierefrei machen. Heißt im Klartext: Der Friseur mit 4 Mitarbeitern und Online-Terminbuchung fällt in der Regel raus.

Aber Vorsicht, eine wichtige Falle: Diese Kleinstunternehmer-Ausnahme gilt für Dienstleistungen, nicht uneingeschränkt für den Verkauf von Produkten. Wer also physische Produkte über einen Shop verkauft, sollte sich nicht blind auf die Ausnahme verlassen. Genau solche Grenzfälle gehören im Zweifel zum Anwalt, nicht zu mir und erst recht nicht zum Anrufer mit dem 1.900-Euro-Angebot.

3. Im Zweifel: prüfen lassen, nicht raten. Wenn du nach diesen Punkten unsicher bist, ob du betroffen bist, ist das normal: Das Gesetz hat Graubereiche. Das ist eine Rechtsfrage, keine Geschmacksfrage.

Was droht wirklich – und was ist Panikmache?

Reden wir über die Zahlen, mit denen Angst gemacht wird. Ja, das Gesetz sieht Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor, und die Marktüberwachung kann eine Dienstleistung im Extremfall untersagen. Das ist die Obergrenze: der Maximalfall, nicht der Normalfall.

28.06.2025
seit diesem Tag ist das BFSG in Kraft
bis 100.000 €
möglicher Bußgeldrahmen bei Verstößen
< 10 / 2 Mio.
Kleinstunternehmen-Ausnahme bei Dienstleistungen

Realistischer als das Bußgeld ist für die meisten kleinen Anbieter ein anderer Hebel: Abmahnungen und Beschwerden. Verbraucher und Verbände können Verstöße melden, es gibt eine Schlichtungsstelle. Der unmittelbare Ärger kommt also eher über diesen Weg als über einen 100.000-Euro-Bescheid. Trotzdem gilt: Wer betroffen ist, sollte handeln, aber überlegt, nicht panisch.

Was heißt „barrierefrei‘ überhaupt – in echt?

Barrierefrei klingt abstrakt. Konkret heißt es: Deine Seite muss auch für Menschen funktionieren, die schlecht sehen, nicht mit der Maus klicken können oder sich Inhalte vorlesen lassen. Das sind keine Exoten, sondern Millionen Menschen, und nebenbei profitiert jeder von einer klareren Seite. Das sind die Punkte, an denen Websites am häufigsten scheitern:

Was oft fehlt

  • Zu schwache Kontraste – heller Text auf hellem Grund, kaum lesbar.
  • Bilder ohne Alt-Text – Screenreader sehen nur „Bild‘.
  • Seite nicht per Tastatur bedienbar (ohne Maus durchklicken).
  • Formulare ohne klare Beschriftung der Felder.
  • Keine saubere Überschriften-Struktur, die vorgelesen werden kann.

Was eine gute Seite tut

  • Lesbare Kontraste, auch auf dem Handy in der Sonne.
  • Jedes Bild beschrieben, jedes Formularfeld benannt.
  • Komplett mit Tastatur bedienbar.
  • Klare Struktur, die Vorlese-Programme verstehen.

Der technische Maßstab dahinter heißt WCAG, eine internationale Richtlinie für barrierefreies Web. Du musst sie nicht auswendig kennen. Du musst nur wissen, dass es einen prüfbaren Standard gibt und ob deine Seite ihn grob erfüllt oder meilenweit daneben liegt.

Wie finde ich heraus, wo meine Seite steht?

Es gibt kostenlose Tools, die deine Seite scannen, und die sind ein guter Anfang. Aber sei ehrlich zu dir: Ein automatischer Scan findet nur die maschinell prüfbaren Punkte, grob die Hälfte. Und er spuckt dir eine Liste in Fachchinesisch aus („ARIA attribute misuse‘, „contrast ratio 3.2:1′), mit der du als Nicht-Techniker nichts anfangen kannst.

Was dir wirklich hilft, ist nicht der Scan an sich, sondern die Übersetzung: Was davon ist wirklich wichtig? Was zuerst? Und wie behebe ich es konkret auf meiner Seite? Genau das ist die Lücke zwischen „ich hab da was gescannt‘ und „ich weiß jetzt, was zu tun ist‘.

Unsicher, ob’s dich betrifft?

Ob dich das BFSG wirklich trifft und wo deine Seite steht, hängt von deinem konkreten Fall ab, pauschal kann das keiner seriös sagen. Jede Website, die ich baue oder überarbeite, ist barrierefrei gebaut, und den Prüfbericht bekommst du bei der Übergabe.

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Deine ersten Schritte – auch ohne mich

Falls du betroffen bist und einfach loslegen willst, sind das die Dinge, die am meisten bringen und die du teils selbst angehen kannst:

1. Kontraste prüfen. Heller, dünner Text ist der häufigste Fehler. Eine Schriftfarbe, die sich klar vom Hintergrund abhebt, ist schnell geändert und wirkt sofort.

2. Alt-Texte ergänzen. Jedes inhaltlich wichtige Bild braucht eine kurze Beschreibung. In den meisten Shop- und Website-Systemen ist das ein simples Feld pro Bild.

3. Formulare beschriften. Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares Label, nicht nur einen Platzhalter, der beim Tippen verschwindet.

4. Finger weg von „Overlay‘-Widgets. Diese Buttons, die angeblich „deine Seite mit einem Klick barrierefrei machen‘, lösen das Problem meist nicht. Fachleute und Betroffene kritisieren sie scharf, und sie können dich sogar zusätzlich angreifbar machen. Echte Barrierefreiheit steckt in der Seite selbst, nicht in einem aufgesetzten Knopf.

Barrierefreiheit ist keine Strafe. Sie macht deine Seite für alle besser: Die Menschen mit Behinderung sind nur die, bei denen schlechtes Webdesign zuerst auffällt.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Die Frage, die viele zuerst googeln, und auf die kaum jemand eine gerade Antwort gibt. Einen seriösen Pauschalpreis gibt es nicht, dafür hängt zu viel vom Zustand deiner Seite ab. Aber ehrliche Größenordnungen gibt es schon.

Bestehende Seite nachbessern: Die häufigsten Fehler (Kontraste, Alt-Texte, Formular-Beschriftungen) sind Handarbeit, keine Zauberei. Je nach Zustand reden wir über ein paar Stunden Arbeit bis zu einem größeren Umbau, wenn Struktur und Navigation grundsätzlich haken. Neubau: Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Anfang an mitgebaut wird, dann kostet sie praktisch keinen Aufpreis. Meine Websites entstehen von vornherein so.

Wovor du dich hüten solltest: Abo-Widgets, die „Barrierefreiheit per Knopfdruck“ versprechen (siehe oben), und Pauschal-Angebote nach dem Schema „1.900 Euro für alle“, bei denen niemand deine Seite angesehen hat. Der vernünftige erste Schritt ist eine Bestandsaufnahme: Was fehlt wirklich, und was davon zuerst? Die mache ich vor jeder Überarbeitung, und den Festpreis bekommst du vorher.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer wirklich ran?

Bei reinen Dienstleistungen gilt für Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Umsatz) eine Ausnahme. Verkaufst du jedoch Produkte online, ist die Lage komplizierter. Das solltest du im Einzelfall rechtlich klären lassen.

Ab wann gilt das BFSG?

Seit dem 28. Juni 2025. Es gibt keine pauschale Übergangsfrist mehr für neue Auftritte: Wer betroffen ist, ist es jetzt.

Was kostet eine Prüfung?

Von kostenlosen Scan-Tools (technische Rohdaten) bis zu vierstelligen Agentur-Audits ist alles dabei. Am meisten bringt dir eine ehrliche Einschätzung, die die technische Roh-Liste in Klartext übersetzt: was wirklich wichtig ist und was zuerst. Wenn du unsicher bist, schreib mir kurz.

Was kostet es, meine Website barrierefrei zu machen?

Pauschal lässt sich das nicht seriös beantworten. Kleine Korrekturen wie Kontraste, Alt-Texte und Formular-Beschriftungen sind überschaubare Handarbeit, ein grundlegender Umbau von Struktur und Navigation ist ein eigenes Projekt. Beim Neubau kostet Barrierefreiheit praktisch keinen Aufpreis, wenn sie von Anfang an mitgedacht wird. Die Größenordnungen stehen oben im Kosten-Abschnitt.

Reicht so ein Barrierefreiheits-Widget / Overlay?

Nein. Diese Overlays gelten unter Fachleuten als unzuverlässig und lösen die eigentlichen Probleme oft nicht. Verlass dich nicht darauf, um „rechtssicher‘ zu sein.

Macht mich ein bestandener Check rechtssicher?

Ein technischer Check zeigt dir, wo deine Seite steht und was du verbessern kannst. Er ist keine rechtliche Konformitätsbescheinigung. Für eine verbindliche rechtliche Einschätzung ist ein Anwalt zuständig.

Unterm Strich: Lass dir keine Angst machen, aber ignorier das Thema auch nicht, wenn du betroffen bist. Finde zuerst heraus, ob es dich überhaupt trifft, dann wo deine Seite konkret steht. Den Rest kann man ruhig und Schritt für Schritt angehen.

Quellen & zum Weiterlesen